Älteres Paar vor einem Haus
Schwäbisch GmündAlterHaus/Wohnung

Haus in Schwäbisch Gmünd verkaufen im Alter oder bei Pflegefall

Gazi Korkmaz6 Min.Veröffentlicht am

Irgendwann passt das eigene Haus nicht mehr zum Leben: Es ist zu groß geworden, die Treppen werden beschwerlich, oder ein Umzug ins betreute Wohnen oder ins Pflegeheim steht an.

Dieser Beitrag zeigt, was bei einem Pflegefall gilt, wie Sie verkaufen und trotzdem erst später ausziehen und warum wir von einer Verrentung meist abraten. Dazu kommen drei echte Verkäufe aus Schwäbisch Gmünd.

Typische Anlässe

Das Haus ist zu groß geworden: Die Kinder sind ausgezogen, viele Räume stehen leer, Garten und Pflege machen Arbeit.

Treppen werden zum Hindernis: Schlafzimmer oder Bad liegen im Obergeschoss, der Eingang hat Stufen.

Ein Umzug steht an: in eine kleinere Wohnung, ins betreute Wohnen oder ins Pflegeheim.

Was bei einem Pflegefall gilt

Ein Platz im Pflegeheim ist teuer: In Baden-Württemberg lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026 bei 3.657 Euro im Monat (vdek). Reichen Einkommen und Pflegekasse nicht, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Vorher muss eigenes Vermögen eingesetzt werden. Geschützt bleiben nur rund 10.000 Euro Schonvermögen pro Person (Ehepaare 20.000 Euro).

Lebt der Ehepartner weiter im Haus, ist ein angemessenes Eigenheim in der Regel geschützt. Steht das Haus leer, gilt es meist als verwertbares Vermögen. Kann der Elternteil nicht mehr selbst unterschreiben, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuer; ein Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ausführlich erklärt im Ratgeber Pflegeheim und eigene Immobilie.

Verkaufen und erst später ausziehen

Viele Eigentümer möchten erst ausziehen, wenn die neue Wohnung bereit ist. Das lässt sich regeln: Der Übergabetermin wird im Kaufvertrag vereinbart und kann auch einige Monate nach dem Notartermin liegen. So stimmen Sie Verkauf und Umzug zeitlich aufeinander ab, ohne doppelt zu zahlen oder unter Druck zu geraten.

Warum wir von einer Verrentung meist abraten

Teilverkauf und Leibrente werden oft als Lösung beworben, um im Haus zu bleiben und trotzdem Geld zu bekommen. Die Verbraucherzentralen kritisieren aber hohe laufende Kosten, Gebühren beim späteren Verkauf und dass Eigentümer die Instandhaltung allein tragen. Ein klassischer Verkauf bringt in vielen Fällen mehr. Warum, lesen Sie im Ratgeber Immobilie verrenten.

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Häufige Fragen

Ja. Ein späterer Übergabetermin wird im Kaufvertrag vereinbart. So ziehen Sie erst aus, wenn die neue Wohnung bereit ist. Wer dauerhaft im Haus bleiben möchte, kann beim Verkauf ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vereinbaren; der Kaufpreis fällt dann entsprechend niedriger aus.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht, die auch Grundstücksgeschäfte umfasst, oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Ein Betreuer braucht für den Verkauf zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Für Immobiliengeschäfte sollte eine Vollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Lassen Sie das im Einzelfall rechtlich prüfen.
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