Zwei Generationen einer Familie im Gespräch vor einem Haus
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Haus oder Wohnung in Schwäbisch Gmünd geerbt – so gehen Sie vor

Gazi Korkmaz7 Min.Veröffentlicht am

Ein Haus oder eine Wohnung in Schwäbisch Gmünd zu erben, ist meist beides: ein Stück Familiengeschichte und eine Aufgabe mit Fristen, Kosten und vielen Fragen.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was nach dem Erbfall zuerst zu tun ist, was in einer Erbengemeinschaft gilt, wie Sie zwischen Verkaufen, Vermieten und Selbstnutzen entscheiden und worauf Sie steuerlich achten sollten. Zum Schluss zeigen wir zwei echte Verkäufe geerbter Immobilien aus Gmünd.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

01

Erbnachweis besorgen

Für das Grundbuch und für einen Verkauf brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie Erbe sind: einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 GBO).

02

Grundbuch berichtigen

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, bis die Erben eingetragen sind. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei.

03

Versicherung des leerstehenden Hauses prüfen

Steht das Haus leer, sollten Sie die Wohngebäudeversicherung informieren und prüfen, ob der Schutz weiter besteht. Viele Verträge stellen bei längerem Leerstand Bedingungen, etwa regelmäßige Kontrollen oder das Absperren des Wassers im Winter.

Erbengemeinschaft: Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen

Erben mehrere Personen, gehört ihnen die Immobilie gemeinsam. Verkaufen können sie nur gemeinsam: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben (§ 2040 BGB). Das gilt auch dann, wenn ein Miterbe weit weg wohnt oder sich kaum beteiligen möchte.

Damit es nicht zum Streit kommt, hilft eine gemeinsame Grundlage: eine neutrale Bewertung, ein klarer Zeitplan und ein Ansprechpartner, der alle Miterben gleich informiert. Diese Rolle übernehmen wir gern. Wie der Verkauf in einer Erbengemeinschaft abläuft und was hilft, wenn sich die Erben nicht einig sind, lesen Sie im Beitrag Erbengemeinschaft: Immobilie verkaufen.

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Eine kurze Entscheidungshilfe für die drei Möglichkeiten:

Verkaufen

Sinnvoll, wenn keiner der Erben selbst einziehen möchte, mehrere Erben ausgezahlt werden sollen oder Sanierungen anstehen, die niemand finanzieren will. Der Erlös lässt sich klar aufteilen, und laufende Kosten und Pflichten enden.

Vermieten

Sinnvoll, wenn das Haus in gutem Zustand ist und die Erben sich einig sind, es gemeinsam zu halten. Bedenken Sie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko. Und: Alle Entscheidungen trifft die Erbengemeinschaft gemeinsam.

Selbst nutzen

Sinnvoll, wenn ein Erbe selbst einziehen möchte und die übrigen Erben ausbezahlen kann. Grundlage dafür ist ein realistischer Marktwert, damit die Auszahlung für alle fair ist.

Steuern: Spekulationsfrist und Freibeträge

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie zählt für die Spekulationsfrist von zehn Jahren der Kauf durch den Erblasser: Die Frist läuft beim Erben einfach weiter (§ 23 EStG). Hat der Erblasser das Haus also vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.

Für die Erbschaftsteuer gelten persönliche Freibeträge: 400.000 Euro für Kinder und 500.000 Euro für Ehepartner (§ 16 ErbStG). Sie beziehen sich auf den gesamten Erwerb, nicht nur auf die Immobilie. Beziehen Sie bei Steuerfragen frühzeitig Ihren Steuerberater ein.

Typische Situationen in Schwäbisch Gmünd

Bei geerbten Immobilien in Gmünd begegnen uns immer wieder ähnliche Ausgangslagen:

Ältere Häuser mit Sanierungsstau

Heizung, Dach, Fenster oder Leitungen sind in die Jahre gekommen. Käufer rechnen solche Kosten in ihr Angebot ein. Hilfreich sind deshalb ein aktueller Energieausweis und eine ehrliche Einschätzung, was gemacht werden muss, bevor der Preis festgelegt wird.

Hanglagen

Zugang, Treppen, Garage und Gartenflächen am Hang spielen für Käufer eine große Rolle. Wir zeigen die Vorzüge der Lage, sprechen aber auch offen an, was bei der Bewirtschaftung zu bedenken ist.

Zweifamilienhäuser

Oft ist eine Wohnung vermietet. Dann kommen Familien, die eine Einheit selbst nutzen, ebenso als Käufer in Frage wie Kapitalanleger. Für beide Gruppen bereiten wir Mietvertrag, Mieteinnahmen und Zustand übersichtlich auf.

Kostenlose Wertermittlung und persönliches Gespräch

Der erste Schritt zu einer guten Entscheidung ist ein realistischer Marktwert. Wir ermitteln ihn kostenlos und unverbindlich, besprechen mit allen Erben die Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch den gesamten Verkauf bis zum Notartermin. Starten Sie mit der kostenlosen Immobilienbewertung oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Was ist Ihre Immobilie in Schwäbisch Gmünd aktuell wert?

Eine fundierte Marktwertanalyse schafft die Grundlage für jede gute Entscheidung - ob Verkauf, Vermietung oder Behalten.

Kostenlos & unverbindlich

Häufige Fragen

Nein. Es gibt keine Pflicht, eine geerbte Immobilie zu verkaufen. Einige Fristen laufen aber trotzdem: Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG), und die Grundbuchberichtigung ist nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Steht das Haus leer, entstehen außerdem laufende Kosten. Lassen Sie sich deshalb früh beraten und entscheiden Sie dann in Ruhe.
Sie brauchen einen Erbnachweis. Das ist entweder ein Erbschein oder ein notarielles Testament zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament ist in der Regel ein Erbschein nötig.
Suchen Sie zuerst das Gespräch auf einer gemeinsamen Grundlage, zum Beispiel einer neutralen Bewertung. Oft ist eine Lösung möglich, etwa wenn ein Erbe die Anteile der anderen übernimmt. Als letztes Mittel kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen und die Teilungsversteigerung beantragen (§ 2042 BGB). Dieses Verfahren dauert lange und endet häufig unter dem Marktwert. Lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten.
Das hängt vor allem davon ab, wann der Erbnachweis vorliegt und ob sich alle Erben einig sind. Liegt beides vor, vergehen bei uns im Durchschnitt 4 bis 12 Wochen bis zum Notartermin. Die beiden geerbten Immobilien aus Gmünd in diesem Beitrag haben wir jeweils in 3 Wochen verkauft.

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