Einfamilienhaus mit rotem Ziegeldach
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Geerbtes Haus in Aalen bewerten lassen – was ist es wert?

Gazi Korkmaz8 Min.Veröffentlicht am

Nach einem Erbfall steht früher oder später die Frage im Raum: Was ist das Haus eigentlich wert? Die Antwort entscheidet über vieles, ob verkauft oder behalten wird, wie viel ein Miterbe für die Übernahme zahlen müsste und ob die Erbschaftsteuer richtig berechnet ist. Gleichzeitig ist der Blick auf das Elternhaus selten nüchtern.

Dieser Beitrag erklärt, wofür Erben den Wert brauchen, welche Werte es gibt, wie eine Bewertung in Aalen abläuft und wann statt einer kostenlosen Bewertung ein Gutachten nötig ist. Er richtet sich an Erben in Aalen und im Ostalbkreis.

Wofür Erben den Wert brauchen

Für die Entscheidung: verkaufen oder behalten

Ob sich Behalten, Vermieten oder Verkaufen lohnt, lässt sich nur mit einem realistischen Wert beurteilen. Dazu gehören auch die Kosten bis zum Verkauf, etwa Grundsteuer, Versicherung und Heizung, und ein möglicher Modernisierungsbedarf.

Für die Einigung unter Miterben

Möchte ein Miterbe das Haus übernehmen, ist der Marktwert meist die Grundlage für die Auszahlung der anderen. Ein Wert, den alle Miterben nachvollziehen können, nimmt viel Streit aus der Verhandlung. Den Ablauf eines gemeinsamen Verkaufs erklärt der Beitrag Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.

Für das Finanzamt

Für die Erbschaftsteuer ermittelt das Finanzamt einen eigenen Wert nach dem Bewertungsgesetz. Setzt es einen höheren Wert an, als sich am Markt erzielen lässt, können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen, etwa mit einem Gutachten oder mit einem Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall unter normalen Bedingungen erzielt wurde (§ 198 BewG). Ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert und vom Verwandtschaftsgrad ab; Kinder haben zum Beispiel einen Freibetrag von 400.000 Euro (§ 16 ErbStG).

Für den Pflichtteil

Für die Berechnung des Pflichtteils zählt der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 BGB). Pflichtteilsberechtigte können vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen und auch, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird (§ 2314 BGB). Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Marktwert, Verkehrswert, Steuerwert: drei Begriffe

Der Marktwert, rechtlich Verkehrswert genannt, ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften und der Lage des Hauses zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Ausführlich und förmlich ermittelt ihn ein Verkehrswertgutachten von öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen oder dem Gutachterausschuss. Eine Bewertung für den Verkauf, wie Focusberg sie kostenlos anbietet, ist eine Marktwerteinschätzung auf Basis von Vergleichsverkäufen, aber kein Gutachten.

Der Steuerwert ist der Wert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz für die Erbschaftsteuer ansetzt. Er kann vom Marktwert abweichen, in beide Richtungen. Der Angebotspreis schließlich ist die Zahl im Inserat: Er orientiert sich am Marktwert und ist eine Frage der Preisstrategie.

So läuft die Bewertung eines geerbten Hauses in Aalen

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1. Unterlagen zusammentragen

Hilfreich sind Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und eine Liste der Modernisierungen mit Jahr. Fehlen Unterlagen im Nachlass, lassen sich Baupläne oft bei der zuständigen Baurechtsbehörde einsehen. Für die Bewertung ist nichts davon Pflicht, aber jede Unterlage macht sie genauer.

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2. Bodenrichtwert nachsehen

Den Bodenrichtwert für das Grundstück können Sie vorab selbst kostenlos im Portal BORIS-BW einsehen. Er bezieht sich auf einen Stichtag und ein typisches Grundstück der Zone und sagt nichts über das Gebäude aus.

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3. Besichtigung vor Ort

Bei der Besichtigung erfassen wir Zustand, Ausstattung und Modernisierungsstand: Heizung, Fenster, Dach, Bad und Elektrik. Gerade bei Elternhäusern entscheidet der Modernisierungsbedarf stark über den Wert.

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4. Vergleich mit tatsächlichen Verkäufen

Wir vergleichen das Haus mit verkauften Häusern in der direkten Umgebung, vom Zentrum über Wasseralfingen und Unterkochen bis Fachsenfeld, und wählen je nach Haus das passende Verfahren: Vergleichswert, bei selbst genutzten Einfamilienhäusern zusätzlich Sachwert, bei vermieteten Häusern Ertragswert.

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5. Ergebnis für alle Erben

Sie erhalten den Marktwert mit einer Erklärung, wie er zustande kommt, und auf Wunsch eine Empfehlung für den Angebotspreis. Gerne erklären wir das Ergebnis allen Miterben gemeinsam.

Was ein geerbtes Haus in Aalen wert ist

Eine seriöse Zahl gibt es nur für ein konkretes Haus. Den größten Einfluss haben in Aalen die Lage im Stadtteil, das Grundstück, das Baujahr und vor allem der Modernisierungsstand. Ein Haus mit alter Ölheizung und schlechter Energieklasse spricht andere Käufer an als ein modernisiertes, und Käufer rechnen die anstehenden Kosten ein. Wir beziffern diese Kosten deshalb offen, wie in den Beispielen unten.

Durchschnittspreise aus Portalen sind Angebotspreise und helfen bei einem einzelnen Haus wenig. Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie über die Immobilienbewertung Aalen, online in ca. 2 Minuten oder persönlich vor Ort.

Häufige Fehler bei der Bewertung eines geerbten Hauses

Den Wert aus Erinnerungen ableiten

Was das Haus für die Familie bedeutet, zahlt kein Käufer. Umgekehrt sind Erben manchmal zu pessimistisch, weil sie nur den Renovierungsbedarf sehen. Beides lässt sich mit einem Vergleich realer Verkäufe einordnen.

Einen Online-Rechner als Grundlage für die Auszahlung nehmen

Online-Rechner kennen weder den Zustand noch die Mikrolage. Für die erste Orientierung reichen sie, als Grundlage für die Auszahlung eines Miterben nicht.

Steuerwert und Marktwert verwechseln

Der Wert im Erbschaftsteuerbescheid ist kein Verkaufspreis. Liegt er über dem, was sich am Markt erzielen lässt, kann ein Nachweis des niedrigeren Werts Steuern sparen (§ 198 BewG). Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.

Mit der Bewertung zu lange warten

Ein leerstehendes Haus kostet weiter Grundsteuer, Versicherung und Heizung. Fragen Sie außerdem beim Versicherer nach, ob der Leerstand gemeldet werden muss. Eine frühe Bewertung schafft die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

Kostenlose Bewertung oder Gutachten?

Für die Entscheidung über einen Verkauf und den Angebotspreis reicht in der Regel eine fundierte Marktwerteinschätzung. Bei Focusberg ist sie kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie danach nicht verkaufen. Ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen ist kostenpflichtig. Sinnvoll ist es, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt, wenn die Erben sich über den Wert streiten oder wenn ein Gericht einen Nachweis verlangt.

Mehr zu unserem Vorgehen bei Erbimmobilien lesen Sie auf der Seite Erbimmobilie verkaufen. Rechts- und Steuerfragen klären Sie bitte mit Ihrem Notar, Fachanwalt oder Steuerberater.

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Eine fundierte Marktwertanalyse schafft die Grundlage für jede gute Entscheidung - ob Verkauf, Vermietung oder Behalten.

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Häufige Fragen

Bei Focusberg ist die Bewertung kostenlos und unverbindlich, online oder vor Ort. Ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen ist kostenpflichtig; es wird vor allem dann gebraucht, wenn der Wert etwa gegenüber dem Finanzamt oder vor Gericht nachgewiesen werden muss.
Für die Erbschaftsteuer ermittelt das Finanzamt zunächst selbst einen Wert. Einen niedrigeren Wert können Sie etwa mit einem Gutachten oder mit einem Kaufpreis nachweisen, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall unter normalen Bedingungen erzielt wurde (§ 198 BewG). Eine kostenlose Marktwerteinschätzung hilft bei der Einordnung, ersetzt diesen Nachweis aber nicht.
Bodenrichtwerte ermittelt der zuständige Gutachterausschuss aus tatsächlichen Grundstücksverkäufen (§ 196 BauGB). In Baden-Württemberg können Sie die aktuellen Werte kostenlos im Portal BORIS-BW einsehen. Der Bodenrichtwert sagt nichts über den Wert des Gebäudes aus.
Eine Bewertung kann jeder Miterbe anfragen. Soll sie als Grundlage für einen Verkauf oder eine Auszahlung dienen, ist es sinnvoll, dass alle Miterben einbezogen werden und das Ergebnis gemeinsam erklärt bekommen. Verkaufen können die Erben das Haus ohnehin nur gemeinsam (§ 2040 BGB).

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