Ausgangslage
Der Eigentümer besaß seit acht Jahren zwei identische Wohnungen im selben Haus – eine selbst bewohnt, eine vermietet – und wollte eine davon verkaufen. Er dachte zunächst an die vermietete, die noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist lag.
Unsere Lösung
Wir haben empfohlen, stattdessen die selbst genutzte Wohnung zu verkaufen – bei Eigennutzung fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an (Steuerberater einbinden). Der Mieter der anderen Wohnung zog ohnehin aus; der Eigentümer bezog diese selbst. Beide Zielgruppen angesprochen, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft vorab geprüft.
Ergebnis
Nach sechs Wochen verkauft (März 2024) – steuerlich deutlich günstiger als der ursprünglich geplante Verkauf.
Alle Fälle anonymisiert, ohne Namen und Adressen.
